Wer weiß denn so was?

Der neue Überweg am Schwaikheimer Kreisel
Der neue Überweg am Schwaikheimer Kreisel

Bürgerfrage

Heute möchten wir an dieser Stelle eine Bürgeranfrage öffentlich beantworten, da die Antwort vielleicht für die Allgemeinheit interessant ist. Ein aufmerksamer Bürger, nennen wir ihn Herr E. aus S., beobachtet die Neubaumaßnahmen in der Bahnhofstraße und wundert sich über die Neugestaltung des Fußgängerüberwegs am Kreisel. „Der Überweg ist meines Erachtens eine reine Stolperfalle, da nur die halbe Breite des Überwegs abgesenkt ist und in der anderen Hälfte jeweils Stufen von ca. 5 cm Höhe vorhanden sind.“ So die verständliche Sichtweise von Herrn E. aus S.

Stolperfalle oder Sicherheitseinrichtung
Stolperfalle oder Sicherheitseinrichtung

Hintergrund der „künstlerischen Gestaltung“

Fragt man nach dem Hintergrund der „künstlerischen Gestaltung“ zeigen sich jedoch keinesfalls böse Absichten oder gar Schildbürgerstreiche, sondern höchst wichtige Maßnahmen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wir zitieren hierzu aus der Broschüre „Sicheres Queren“ des Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV):

„Bei der Gestaltung von Querungsstellen besteht hinsichtlich der Erfordernisse für blinde und stark sehbehinderte Menschen einerseits sowie Rollstuhl- und Rollatornutzern andererseits ein Interessenkonflikt. Optimal für blinde Verkehrsteilnehmer sind Bordsteinhöhen von 10 bis 12 cm. Mit dem Langstock ist diese hohe Kante gut erkennbar. Wird sie jedoch versehentlich überschritten, bildet der deutlich wahrnehmbare Höhenunterschied ein zuverlässiges Signal zum reflexartigen Rückzug auf den Gehweg. Für Rollstuhl- und Rollatornutzer ist dagegen eine möglichst geringe Bordhöhe optimal, am besten Niveaugleichheit zwischen Geh- und Fahrbereich. Diese Nullabsenkung stellt allerdings eine große Gefährdung für blinde und stark sehbehinderte Menschen dar, da sie unwissentlich auf die Fahrbahn geraten können.“

So unterstützt eine Reihe von Details die beiden Personengruppen beim Queren von Straßen:

  • – Absenkung und Bordsteine sind vorstehend schon erklärt.
  • – Vor der Nullabsenkung (einschließlich Verziehungen) verhindert gehwegseitig ein Sperrfeld mit quer zur Gehrichtung bzw. parallel zum Bordstein verlaufenden Rippen, dass blinde Menschen versehentlich auf die Fahrbahn geraten.
    Sperrfeld=Stop
  • – Zum sicheren Auffinden der Querungsstelle für blinde und stark sehbehinderte Menschen wird ein Auffindestreifen mit Noppenstruktur in mindestens 60 cm (besser 90 cm) Tiefe quer über den Bürgersteig verlegt.
    Auffindestreifen mit Noppenstruktur
  • – Der Auffindestreifen führt zu einem Richtungsfeld mit Rippenstruktur direkt am Bordstein. Es zeigt durch die Ausrichtung der Rippen die Querungsrichtung an.
    Richtungsfeld mit Rippenstruktur

Wir danken Herrn E. aus S. sehr herzlich für die kluge Frage. Sie gab uns Denkanstoß und Lernhilfe.

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