Grüner Stammtisch – Bürgergeld

Unser erster Stammtisch im neuen Jahr im „Schwaikheimer Stüble“ hat sich mit dem Thema Bürgergeld beschäftigt, ein Vorschlag von unserem Team in Schwaikheim. Die Einführung zu den wichtigsten Änderungen gegenüber den alten Regelungen gab unser Vorsitzender Daniel Baier. Das Bürgergeld löst das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab.

Zuerst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Änderungen durch das neue Bürgergeld in zwei zeitlichen Schritten vollzogen werden. Der erste Schritt gilt bereits seit dem 01.01.2023.

Änderungen ab dem 01.01.2023

Für viele eine der wichtigsten Änderungen – gerade in Zeiten in denen so vieles teurer ist – sind die Anpassungen an den Regelsätzen, sie steigen zwischen 35 und 53 Euro / Monat. Mit der Einführung einer Karenzzeit von 12 Monaten werden bestehende Vermögen, die Angemessenheit der Wohnung oder Rücklagen für die Altersvorsorge weniger streng reguliert. Es wird der sogenannte Vermittlungsvorrang aufgehoben, wenn man an einer Aus- oder Weiterbildung teilnimmt oder teilnehmen wird. Bei den Sanktionen gilt nun ein dreistufiges Modell bei dem maximal 30% des Bürgergelds gekürzt wird. Rückforderungen werden erst ab 50 Euro verlangt. Statistisch werden nun auch ältere Arbeitslose als arbeitslos gezählt und fallen nicht mehr aus der Statistik.

Änderungen ab dem 01.07.2023

Ab Mitte des Jahres werden weitere Änderungen eingeführt. Erwerbstätige, die Bürgergeld beziehen, dürfen mehr von ihrem verdienten Geld behalten, außerdem dürfen junge Menschen ihr Einkommen bis zur Minijobgrenze behalten und Einkünfte aus ehrenamtlicher Arbeit dürfen bis zu einer Summe von 3000 Euro / Jahr behalten werden. Wer sich als Bürgergeldbeziehender weiterbildet, wird nun mit einem Weiterbildungsgeld belohnt und kann Prämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten. Erbschaften zählen nun nicht mehr als Einkommen, sondern werden dem Vermögen zugerechnet und unterliegen damit diesen Freibeträgen.

Sind die Sätze nicht immer noch zu gering? Welche Alternativen gib es dazu? Was ist mit dem bedingungslosen Grundeinkommen? Wer wird in unserer Gesellschaft vergessen und nicht berücksichtigt? Das waren nur einige Fragen, die wir diskutiert haben.

Im Anschluss wurde natürlich nicht nur über das Bürgergeld und die Änderungen diskutiert, sondern auch viele andere Themen angesprochen, die unsere Mitglieder bewegen – unser Grüner Stammtisch dient auch immer dazu, Menschen zusammen zu bringen. Gemeinsam kann man mehr bewegen.

Weitere Informationen: zum Bürgergeld:

Bürgergeld (Bundesministerium für Arbeit): https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html

Bürgergeld (Servicestelle SGB2): https://www.sgb2.info/DE/Themen/Buergergeld/buergergeld.html

Bürgergeld (Arbeitsagentur): https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld

Bürgergeld – Gesetz: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html

Änderungen am SGB II: https://www.buzer.de/1_Buergergeld-Gesetz.htm


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Ein Kommentar

  1. Ich denke, die Änderungen gehen in die richtige Richtung. Aber aus meiner Sicht nicht weit genug. Der Mensch ist ein soziales Wesen und braucht andere Menschen. Einen Blick darauf haben wir schon damit bekommen, wie Isolation wegen Corona unseren Kindern geschadet hat. Und auch Erwachsene sind davor nicht gefeit. Ich habe das damals zu Zeiten der Finanzkrise mit einem Jahr Arbeitslosigkeit selbst erlebt. Nach einer gewissen Zeit hat mich das immer mehr belastet. Deshalb wäre mein Vorschlag, daß jeder Arbeitslose, der dazu in der Lage ist, sagen wir mal zu 50% seine Arbeitszeit der Gesellschaft zur Verfügung stellt. Wer das nicht will, braucht auch keine Unterstützung. Eine Prüfung von Wohnung und Vermögen kann man sich damit auch sparen, was weniger Bürokratie bedeutet. Ein geregelter Tagesablauf ist auch für die Gesundheit wichtig.