Stellungnahme zum geplanten EDEKA-Supermarkt in Berglen

Unser letzter Stammtisch hat sich des aktuelle Thema „Neubau eines EDEKA-Supermarktes“ in Berglen angenommen. Unsere Mitglieder haben darüber durchaus kontrovers diskutiert. Zum einen wurde positiv erwähnt, dass ein Vollsortimenter durchaus ein Bedürfnis vieler Menschen in den Berglen darstellt. Zum andern sind jedoch die Themen Flächenverbrauch und die Zerstörung eines wichtigen Biotops (Streuobstwiesen) sehr gewichtige Gründe das durch den Gemeinderat beschlossene Bebauungsplanverfahren zu hinterfragen. Auch unser Landtagsabgeordnter für Berglen Ralf Nentwich weist auf die Bedeutung der Streuobstwiesen hin.

Die kontroverse Diskussion um die Errichtung eines neuen EDEKA-Supermarkts in Berglen spiegelt treffend das gegenwärtige gesellschaftliche Dilemma und den bestehenden Zielkonflikt wider. Boden und Fläche stellen kostbare und begrenzte Ressourcen dar, deren Versiegelung zukünftig drastisch reduziert werden muss, wenn wir wirklich nachhaltig handeln möchten. Die untere Naturschutzbehörde sowie die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten tragen nach dem – durch das Umweltministerium eingeführten Modus – nun die Verantwortung für die Entscheidung bezüglich der Umwandlung der Streuobstwiese. Ich hoffe auf eine wohlüberlegte und gleichzeitig eindeutige Entscheidung in dieser Angelegenheit.“

Ralf Nentwich, MdL

Nach einer spannenden Diskussion und einer geteilten Meinung unsere Mitglieder, ob Berglen überhaupt einen neuen Supermarkt benötigt (4,6 Punkte von 10 möglichen), haben wir unsere Diskussionsergebnisse zum geplanten Bebauungsverfahren in einer öffentlichen Stellungnahme zusammengefasst. Dabei gehen wir auf die Themen Innenentwicklung, Bauweise, Verkehr, Naturschutz, Plausibilität und Lärm ein.

Diese Stellungnahme wurde im Zuge der öffentlichen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren erstellt und an die Gemeinde gesendet. Wir hoffen auf eine Berücksichtigung der von uns angemerkten Themenbereiche und eine genaue Prüfung auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Der Schutz bestender, alter Streuobstwiesen ist uns Grünen ein besonderes Anliegen. Daher haben wir im Naturschutzgesetzt von Baden-Württemberg einen entsprechenden Passus aufgenommen, der dieses für die Biodiversität so wertvolle Biotop besser schützen soll.

Weitere Informationen:

Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet Lebensmittelenmarkt Vordere Bruckäcker“: https://sessionnet.berglen.de/bi/vo0050.php?__kvonr=5273
§33a im Naturschutzgesetzt BW: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr-NatSchGBW2015V2P33a

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