Wasser, Wasser, Wasser

Unsere Gewässer sind die Lebensadern der Gemeinden. Seit Jahrhunderten bestimmen sie, wo Siedlungen entstehen und wo sie wachsen. Mit dem Wachstum der Städte sank aber der Platz, den wir unseren Gewässern gelassen haben. Während früher bei Eingriffen in die Gewässer vorrangig die Gefahr vor Hochwassern vermindert werden sollte, ist heute bekannt welche vielfältigen Funktionen Gewässer für das Mikroklima, aber auch für den Artenreichtum oder den Wasserhaushalt als Gesamtkörper haben. Die zunehmenden Auswirkungen der klimatischen Veränderungen verlangen neue Lösungskonzepte.

Darüber sprachen wir am 07. Mai mit dem in der Grünen Landtasgfraktion zuständigen Abgeordneten Bernd Mettenleiter. Mit einer kleinen Gruppe starteten wir unsere Wanderung entlang unseres wichtigsten Gewässers, dem Buchenbach, um an sechs Stationen über verschiedene Aspekte an Bächen zu sprechen.

Gewässerspaziergang

Einen rund zweistündigen Gewässerspaziergang haben wir dazu genutzt, Bernd Mettenleiter über Probleme und Themen rund um unsere Gewässer zu informieren, die wir in den vergangenen Jahren bei vielen Veranstaltungen und Arbeitsgruppen zum Thema Wasser erarbeitet haben.

Projekt Buchenbachaue

Das Projekt Buchenbachaue sieht eine Renaturierung im Bereich des Höfener Spieltplatz im Naherholungsgebiet „Zwischen den Bächen“ vor. Dabei soll der Bach um Nebenarme ergänzt werden und auch Erlebnismöglichkeiten für Kinder geschaffen werden. Einerseits müssen wir der Natur wieder mehr Platz geben, aber auch die Möglichkeit schaffen, dass die Menschen an ausgewählten Abschnitten die Bäche erleben dürfen. Denn nur was man kennt, kann man auch schützen.

Gewässerrandstreifen

Im Projekt ist auch vorgesehen, dass die frei werdende Fläche des ehemaligen Vereinsheim renaturiert wird und die Gewässerrandstreifen auch im nachfolgenden Bereich eingehalten werden. Bisher ist der Bereich bis zum Edeka durch eine intensive Nutzung der Gewässerrandstreifen und von Bebauungen geprägt, die nach dem Wassergesetz eigentlich streng verboten sind. Die Stadt Winnenden hat jüngst dort trotzdem eine Bebauung über eine Befreiung ermöglicht um das Gelände des Vereinsheims zu kaufen. Hier steht nun auch die Stadt in der Pflicht für den entsprechenden Ausgleich zu sorgen – leider steht weder fest, wann mit dem Projekt begonnen wird, noch wie der Platz des ehemaligen Vereinsheims umgestaltet werden soll.

Ökologischer Ausgleich/Hochwasserschutz

Daniel Baier und Bernd Mettenleitner am Buchenbach

Bei dem schon seit längerer Zeit in der Schwebe befindlichen Verfahren zur Bebauung des Gerberviertels (Gerberviertel II) musste im Vorfeld eine entsprechende Hochwasseranalyse erfolgen. Den Ausgleich für die Minderung der Hochwasseraufnahmefähigkeit ist hier in erster Linie über eine Abflachung des Gewässerrands und die Anordnung einer „Weißen Wanne“ für die Tiefgarage erfolgt. Wir kritisierten, dass das Volumen von Tiefgaragen als Hochwasserausgleich möglich ist. Die Ausweisung des Gewässerrandstreifens ist zudem auch gleichzeitig eine ökologische Ausgleichsmaßnahme. Dabei ist es sehr schade, dass bei dem Eingriff in das Gewässer nicht auf die Aufgaben aus den Gewässerentwicklungsplänen geachtet wurde. Nur wenige Meter vor der Baumaßnahme ist die Durchgängigkeit des Buchenbachs durch einen Sturz unterbrochen, was leicht im Zuge der Baumaßnahmen zu beseitigen gewesen wäre.

Wasserrechte

Bei der Nutzung von Wasser, z.B. in Form von Wehren, werden oft sehr lange Genehmigungszeiten für die Betreiber eingeräumt. Was bei großen Wasserkraftwerken oft Sinn ergibt, behindert bei kleineren Anlagen angesichts der Zunahme von Extremwetterereignissen wie Dürren und Starkregen den klimagerechten Umbau und die Renaturierung der Gewässer. Wir regen an, Wasserrechte mit mehr Intensität zurück in die öffentliche Hand zu führen.

Begradigungen

Der Buchenbach durch Leutenbach gleicht mehr einem Kanal und ist durch die Begradigung in keinem guten ökologischen und hydrologischem Zustand. Renaturierungen helfen den Bächen den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu entsprechen. In bebauten Gebieten ist dies oft nicht möglich, daher setzen wir alles daran, bisher unverbaute Bachbereiche vor Bebauung zu schützen. Wir sprechen uns in diesem Zug klar gegen den Brückenbau im letzten unverbauten Teil des Buchenbachs zwischen Leutenbach und Weiler zum Stein aus.

Durchgängigkeit

Eine der wichtigsten Kriterien zur Erfüllung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Bäche und Flüsse. In Leutenbach ist das ehemalige Kleinwasserkraftwerk zur Erzeugung von Strom schon lange stillgelegt und lässt sich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch nicht mehr reaktivieren. Das Wanderungshindernis insbesondere für Kleinstlebewesen bleibt aber bestehen. Die schon damals errichtete Fischtreppe ist für die Durchgängigkeit sinnlos, da hier nur größere Fische durchkommen, die für den ökologischen Zustand nicht den ökologischen Stellenwert haben wie die Kleinstlebewesen, die diesen Weg nicht nutzen können. Bernd Mettenleiter nimmt dieses Thema mit in den Landtag, denn es ist noch nicht geregelt, was mit stillgelegten Kleinkraftwerken passiert. Aus ökologischer Sicht sollten diese nach Stillegung umgehend zurückgebaut werden.

Fachgespräch im Ristorante Nonna Ketta

Nachdem wir beim Spaziergang mit Bernd Mettenleiter, der zu allen Themenpunkten, die uns auf dem Herzen lagen, fachkundig Auskunft erteilen konnten, im Ristorante Nonna Ketta in Leutenbach angelangt waren, ging es um zwei Themenbereiche von legislativer Bedeutung. Zum einen interessierten wir uns für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, zum anderen für die Einhaltung der Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg.

Gewässerrandstreifen

Bei den Gewässerrandstreifen ist die legislative Basis gelegt, aber die Umsetzung geht nur sehr schleppend voran. Einer der Hauptgründe dafür ist oft die Personalsituation und die fehlende Expertise in den für die Gewässer zuständigen Behörden. Ob es angesichts der Tatsache, dass Gewässer auch zweiter oder dritter Ordnung fast immer durch mehrere Gemeinden fließen, Sinn macht die Zuständigkeit bei den Gemeinden zu belassen, fragen wir. Bernd Mettenleiter entgegnet, dass eine Änderung der Zuständigkeiten nicht zu einer schnellen Verbesserung des Gewässerzustands führen wird. Das Land setzt daher darauf, die Kommunen mit Fachwissen und Beratung zu unterstützen. Eine entsprechende Abteilung soll bei der KEA BW angesiedelt sein und die Kommunen bei Förderanträgen aber auch mit fachlicher Expertise zu unterstützen. Gute Erfahrungen habe man mit interkommunaler Zusammenarbeit gemacht über regionale Gemeindeverwaltungsverbünde, die eine übergeordnete Planung durchführen können.

Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtline ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Reaktivierung unserer Gewässer. Sie wurde bereits 2000 beschlossen und fristgerecht 2002 in nationales Recht überführt. Bei der Umsetzung ist aber auch hier noch viel Luft nach oben. Bernd Mettenleiter berichtet über die aktuelle Umsetzungsmaßnahmen aus der Wasserrahmenrichtlinie und zeigt Bereiche auf in denen dies schon sehr gut gelingt. Dass Deutschland hier mit den Umsetzungen in Verzug ist und ein deutlich schnelleres Tempo zutage legen muss, ist allen Beteiligten klar. Der eigentlich für 2021 angestrebte Zustand „gut“ wurde nur für sehr wenige Oberflächenkörper erreicht und damit musste die zweite Verlängerungsoption genutzt werden. Der derzeitige dritte Bewirtschaftsungssyklus läuft bis 2027. Wir sind gespannt auf den Zwischenbericht zu diesem Zyklus, der in diesem Jahr veröffentlicht werden soll.

Wir werden uns in unserem Ortsverband weiter dafür einsetzen, dass unsere Gewässer besser geschützt werden und wo immer möglich in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden.

Weitere Informationen

Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtline in BW: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/wrrl/

Wassergesetz BW: https://dejure.org/gesetze/WasserG

Bernd Mettenleiter: https://bernd-mettenleiter.de/

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